Klagen gegen soeben gestartetes Diesel-Fahrverbot in München

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Von Karl Seiler

Seit 1. Februar 2023 gilt auf dem Mittleren Ring in München und der davon umschlossenen Umweltzone ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4. Dagegen haben der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V., der Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper (CSU) und weitere Betroffene Klagen beim Verwaltungsgericht in München eingereicht.

Das zonale Fahrverbot wurde von der Stadt München nach Vergleichsgesprächen mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. DUH und dem Verkehrsclub Deutschland VCD erlassen – um deren Klagen wegen der Überschreitung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft an mehreren Straßen der Landeshauptstadt abzuwenden. Das Fahrverbot ist Teil des „Maßnahmenpakets“ der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München.

Jetzt schon 700.000 Dieselfahrer in Bayern betroffen

Betroffen sind vorerst etwa 70.000 in München zugelassene Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter bzw. rund 700.0000 solcher Fahrzeuge in Bayern. Sollten sich die – an zwei Messstellen und an zwei Punkten in Modellrechnungen – überschrittenen NO2-Jahresgrenzwerte nicht verringern, gilt ab 1. Oktober das Fahrverbot auch für die Schadstoffklasse Euro 5/V, d.h. weitere 75.000 Diesel, allein in München.

Neben verpflichtend und per Allgemeinverfügung geltenden Ausnahmen, u.a. für Schwerbehinderte, Handwerker oder Lieferverkehr können auch Einzelausnahmen sowohl von Münchnern als auch auswärtigen beim Kreisverwaltungsreferat digital (!) beantragt werden – kosten aber, je nach Gültigkeitsdauer, 50 bis 200 Euro und erfordern eine längere Bearbeitungszeit. Ansonsten drohen bei Verstößen 128,50 Euro Bußgeld und Bearbeitsgsgebühr!

Verbot ist unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv

Diese Details wurden nicht zuletzt zwei Tage vor Verbots-Beginn bei einer Informationsveranstaltung in der Hanns-Seidel-Stiftung verdeutlich. Mehr als 320 Teilnehmer, mehrheitlich Dieselfahrer, konnten das bevorstehende Verbot nicht nachvollziehen – können sich aber auch nicht einfach ein neues Fahrzeug zulegen.  können. Neben MdL Robert Brannekämper erklärten sich weitere 40 Betroffene bereit, den juristischen Weg gegen die Diesel-Fahrverbote in München zu bestreiten.

„Die Klagen sind der einzige Weg, diese unsinnigen Diesel-Fahrverbote in München zu stoppen. Die Immissionswerte lagen im letzten Quartal alle unterhalb des Grenzwertes, die Tendenz ist stark positiv, alle Werte haben sich in den letzten Jahren um bis zu 50 Prozent verbessert: Wir sehen absolut keinen Grund, tausende Dieselfahrer zu bestrafen und quasi zu enteignen. Das ist reine Ideologie“, betonte Dr. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. und unterstrich: „Dieses Fahrverbot ist unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv.“

Fachanwalt für Verwaltungsrecht bergleitet die Klagen

Die vorerst sieben Klagen werden durch Dr. Claus-Peter Martens, Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Kanzlei SammlerUsinger begleitet, der bereits im letzten Jahr in Berlin die Diesel-Fahrverbote kippen konnte: „Nach der Rechtsprechung sind Diesel-Fahrverbote dort erforderlich, wo die Grenzwerte ohne ein solches Verbot selbst unter optimistischsten Annahmen nicht eingehalten werden könnten. Davon kann hier angesichts der positiven Entwicklung der NOx-Messwerte keine Rede sein.“

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besagt, dass unbegrenztes und unbegründetes staatliches Handeln unzulässig ist. Vielmehr müssten staatliche Handlungen einen bestimmten Zweck haben und der Maßstab für Umfang und Ausmaß soll sich nach diesem Zweck richten. Der Bürger soll dadurch der staatlichen Gewalt nicht unbegrenzt und willkürlich ausgeliefert sein. (autour24/KaSe)

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