Mietwagen – ganz gleich ob Pkw oder reisemobil – für den Urlaub sind im Jahr 2022 knapp und teuer. Grund dafür sind die reduzierten Kontingente während der Corona-Pandemie, die wegen der Lieferengpässe bei den Automobilherstellern nicht vollständig aufgestockt werden können. Um so wichtiger ist es, beim Preisvergleich nicht gleich aufs erste Lockangebote hereinzufallen. Tobias Ruoff, Geschäftsführer der ADAC Autovermietung: „Wichtig ist, vor der Buchung die Gesamtpakete zu vergleichen, sonst kann man schnell in die Kostenfalle tappen.“
Diese Tipps helfen, teure Fehler zu vermeiden:
– Wer seinen Mietwagen vorab bei einem deutschen Vermieter oder Vermittler bucht, muss sich nicht vor Ort durch oft unverständliche Vertragsbedingungen quälen. Der Mietvertrag wird übrigens nicht mit den Online-Portalen, sondern immer direkt mit dem Vermieter vor Ort geschlossen. Reklamationen müssen deswegen in der Regel auch direkt beim Vermieter platziert werden.
– Ein Miet-Tag beträgt 24 Stunden: Wer diesen Zeitraum auch nur um ein paar Minuten überzieht, muss einen weiteren vollen Tag blechen.
– Optimal ist die Tankregelung „full-to-full“: mit vollem Tank abholen und mit vollem Tank zurückgeben. Dadurch lassen sich teils überhöhte Tankpauschalen sparen und Urlauber zahlen nur den tatsächlich verbrauchten Kraftstoff zu normalen Tankstellenpreisen, so die ADAC Autovermietung. Wer auf Nummer sicher gehen will, tankt direkt vor dem Zurückgeben und legt bei der Rückgabe auf Nachfrage die Quittung vor.
Vollkasko mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung wichtig
– Um bei großen und kleineren Unfällen abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung – die Versicherungssumme der Haftpflicht sollte dabei mindestens eine Million Euro betragen. Auf jeden Fall sollten Glas, Felgen und Reifen mitversichert sein – dort sind Schäden am häufigsten.
– Unbegrenzte Kilometer sind etwa bei der ADAC Autovermietung im Ausland Standard. Ist dies bei anderen Anbietern nicht der Fall, sollten Urlauber vorab kalkulieren, wie viele Kilometer voraussichtlich gefahren werden. Wer die Inklusiv-Kilometer überschreitet, muss mit hohen Kosten rechnen.
– Extras wie Kindersitze sollten unbedingt vorab gebucht werden, um vor Ort nicht ohne die gewünschte Ausstattung dazustehen und von Beginn an einen Überblick über die tatsächlichen Gesamtkosten zu haben. Sonst kann der zunächst günstigste Mietwagen-Anbieter durch die zugebuchten Extras plötzlich teurer sein als das vorher zweit- oder drittgünstigste Angebot.
Bei international tätigen Anbietern buchen
– Wenn möglich, sollte man bei international tätigen Anbietern buchen. Bei denen kann man davon ausgehen, dass die Fahrzeuge technisch einwandfrei sind, sie keine sehr hohe Laufzeit haben und Hygienestandards beachtet werden. Außerdem haben diese Vermieter Stationen innerhalb des Flughafens, das erspart lange Fahrten mit Taxi oder Sammelbus zur Vermietstation. Wer auf Schnäppchen bei kleinen lokalen Anbietern vor Ort hofft, wird dieses Jahr mit Sicherheit enttäuscht. Wahrscheinlicher ist es, dass man dann ganz ohne Fahrzeug dasteht, wenn man nicht vorab gebucht hat.
– Am Ende der Mietwagen-Buchung sollte der Gesamtpreis mit allen Versicherungen und Gebühren ausgewiesen sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Mieter vor Ort mit teils hohen Zusatzkosten rechnen. Oft wird am Urlaubsort auch noch versucht, zusätzliche Versicherungspakete zu verkaufen. Da der Kunde meist eine Versicherung mit dem Vermittler und nicht mit dem Vermieter abgeschlossen hat, versucht dieser dann am Urlaubsort „seine“ Versicherung zu verkaufen. Der Kunde sollte deswegen seine Buchungsunterlagen dabei haben, um seinen Versicherungsstatus überprüfen zu können.
– Ist die Wunschauto-Kategorie trotz rechtzeitiger Buchung vor Ort nicht verfügbar, bietet der Vermieter in der Regel ein kostenloses Upgrade auf eine höhere Kategorie an. Wer dieses Angebot annimmt sollte sich jedoch rückversichern, dass dadurch keine versteckten Kosten entstehen.
Bei Fahrzeugabholung penibel auf Vorschäden achten
– Bei der Fahrzeugabholung sollte penibel auf Vorschäden geachtet werden. Sind diese nicht im Übergabe-Protokoll vermerkt, muss der Mieter darauf bestehen, dass sie eingetragen werden. Ebenso sollte der Mieter bei der Rückgabe darauf bestehen, dass das Fahrzeug in seiner Anwesenheit auf Schäden geprüft und das Ergebnis schriftlich festgehalten wird. (mid)