Was beim Urlaub mit dem Auto im Ausland zu beachten ist

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Ein Urlaub mit dem Auto erscheint gerade in diesem Jahr als sinnvolle Alternative zur Flugreise. Damit der Road-Trip kein böses Ende nimmt, ist es allerdings wichtig, sich über die Regeln und Fahrgewohnheiten im Urlaubsland und den Transitgebieten zu informieren. Außerdem gibt es beim Versicherungsschutz im Ausland einige wichtige Details zu beachten. John-Paul Pieper, CEO von nexible gibt einen Überblick, wie man sicher und gut geschützt durch den Sommer kommt.

Jeder zweite Deutsche fährt am liebsten mit dem Auto in den Urlaub – das ergab eine Studie aus dem Jahr 2019. Da aufgrund der Corona-Pandemie Flugreisen aktuell nur eingeschränkt möglich sind, wird dieser Wert im Sommer wohl noch übertroffen werden. Ob man sich nun für den Road-Trip mit dem eigenen Auto oder dem Mietwagen im Urlaubsland entscheidet, wer im Ausland auf einer öffentlichen Straße fährt, sollte sich gut über die jeweiligen Gepflogenheiten informieren. So bedeutet beispielsweise in Italien eine Lichthupe etwas ganz anderes als in Deutschland. Während man hierzulande dem Gegenüber damit die Vorfahrt gewährt, macht man in Italien darauf aufmerksam, dass man nun selbst losfährt. Zudem unterscheiden sich Regeln beim Parken oder den Emissionsbeschränkungen für gewisse Fahrzeugklassen in ausländischen Innenstädten teilweise gravierend. Wenn es trotz aller Vorbereitung doch zu einem Unfall kommt, ist die Schadenregulierung innerhalb der EU meist einfach abzuwickeln. Ein wenig Vorbereitung hilft dennoch, die Urlaubszeit nicht unnötig zu verkürzen.

Westen in Frankreich, Vignetten in Österreich

Lichtpflicht, Mautregeln oder Tempolimits – ob mit dem eigenen Auto oder mit einem Mietwagen, wer Deutschland verlässt, muss sich an die Regeln des Urlaubslandes halten. Während beispielsweise in Österreich, Deutschland oder Frankreich alle Insassen beim Verlassen des Autos nach einem Unfall eine Warnweste tragen müssen, ist in Italien oder der Schweiz nicht einmal das Mitführen einer solchen Pflicht. Autofahrer sollten sich außerdem bewusst machen, wo Autobahnen einfach so befahren werden können und wo nicht. „In Österreich, Slowenien und der Schweiz benötigt man zum Beispiel eine Vignette, wer ohne fährt riskiert zum Teil empfindliche Strafen“, weiß John-Paul Pieper, CEO von nexible. Grundsätzlich gilt es, vor Antritt der Autoreise die Versicherungsunterlagen zu prüfen, ob Deckung für das Zielland besteht. In jedem Fall sollte die Grüne Versicherungskarte an Bord sein, um im Ausland die Versicherung des Fahrzeugs nachzuweisen.

Problemfall Mietwagenversicherung

Wer einen Mietwagen im Urlaubsland bucht sollte bereits im Vorfeld alle relevanten Versicherungen abschließen. Denn vor Ort wird die Unwissenheit der Touristen häufig ausgenutzt: „Oft werden unnötige Versicherungen wie eine Reifenversicherung oder Navigationsgeräte mit angeboten, die in Zeiten von Google Maps kaum jemand benötigt. Achtung gilt im EU-Ausland, wo das Daten-Roaming schnell teuer werden kann“, so Pieper weiter. „Wir raten unseren Kunden auch dazu, auf Nummer Sicher zu gehen und auf eine Selbstbeteiligung im Schadenfall zu verzichten. Bei der Rückgabe des Mietautos findet sich meist doch noch ein kleiner Kratzer und man wird zur Kasse gebeten.“ Vorsicht ist auch beim Kleingedruckten geboten, teilweise sind Fahrten auf nicht asphaltierten Straßen untersagt oder die Kaskodeckung entfällt, wenn man mit dem Auto bestimmte Landesgrenzen passiert.

Wenn es im Urlaub kracht

Bei einem Unfall in einem EU-Land läuft die Schadenregulierung meist unkompliziert ab: Schon bevor die Polizei eintrifft sollten die Beteiligten den Unfall mittels europäischem Unfallbericht aufnehmen. Der Bericht kann zusammen mit einer Übersetzungshilfe beispielsweise auf der Seite des „Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft“ heruntergeladen und direkt mit in den Urlaub genommen werden. Zudem dient die Grüne Versicherungskarte im Ausland als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz. In den meisten EU-Ländern muss man sie nicht mehr mitführen. Wer in ein osteuropäisches Land oder in die Türkei fahren möchte benötigt sie aber. „Grundsätzlich gilt beim Unfall, auch im Ausland sofort die Polizei sowie die eigene Versicherung zu verständigen. Diese kann dann über das weitere Vorgehen informieren“, erläutert Pieper den Ablauf. „Achtung bei Mietwagen, für den Versicherungsschutz ist hier in der Regel ein polizeilicher Unfallbericht notwendig.“ Wer mit dem eigenen Auto durch Fremdverschulden einen Schaden erleidet, kann den „Zentralruf deutscher Autoversicherer“ anrufen. Dieser vermittelt den Kontakt zur jeweiligen Versicherung des Unfallgegners in Deutschland. „nexible Kunden sind mit dem eigenen Auto auch im Ausland gut abgesichert. Dabei gilt der Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und den Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Grundsätzlich sollte man sich seinen Versicherungsschutz vor Antritt der Reise noch einmal ansehen“, rät Pieper. Auch der Gebrauch eines im Urlaub gemieteten Fahrzeugs sei versichert, der Schutz gilt aber auch hier nur für die im deutschen Vertrag vereinbarten Fahrer.

 

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