Auch Narren und Jecken brauchen Sicherheit

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In Deutschland kann man sich sicher ein: Wenn irgendwo Fahrzeuge im Spiel sind, ist der TÜV nicht weit. So auch beim Karneval, bevor die Karnevalsgesellschaften und -vereine die Rosenmontagszüge als Höhepunkt der Karnevalssession abhalten. Damit ihre Themenwagen und Kutschen am bunten Treiben auf den Straßen teilnehmen können und die Sicherheit dabei gewährleistet ist, bedarf es einiger Genehmigungen, wie der TÜV Rheinland erklärt.

So dürfen ausschließlich Fahrzeugkombinationen mit Gutachten, das unter anderem der TÜV Rheinland ausstellt, an den Umzügen teilnehmen. So ist aber der Personentransport auf Anhängern grundsätzlich untersagt und die meist stark veränderten Wagen und Fahrzeuge würden nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Deshalb wird in der jecken Zeit nach Brauchtumsverordnung geprüft. „Darinden sind Ausnahmeregelungen für Karneval und andere Volksfeste genau definiert. Die Prüfkriterien sind streng, um diese Ausnahmen so sicher wie möglich zu gestalten“, erklärt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte beim TÜV Rheinland.

Die Gespanne müssen so geschützt werden, dass niemand darunter geraten kann. Damit Personen nicht eingequetscht werden, darf der Lenkeinschlag nicht mehr als 60 Grad betragen. Aufstiege zu den Wagen sollten nach hinten ausgerichtet sein. Auf- und Einbauten wie Tische und Bänke gehören mit dem Wagen fest verbunden. Rutschfeste Stehflächen, Haltevorrichtungen sowie Brüstungen mit einer Mindesthöhe von einem Meter sind ebenfalls verpflichtend – die maximale Personenanzahl eines Wagens wird bei den Prüfungen festgelegt. Zudem werden neben der Kippsicherheit auch Bremsanlagen, Achsen und Beleuchtung untersucht. Anforderungen, die auch für Kutschen gelten, die außerdem über einen Wagenpass verfügen müssen, der die Teilnahme am Straßenverkehr gestattet.
 (mid)

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