Die Winterreifensaison hat schon begonnen und wer die sicheren Pneus für die kalte Jahreszeit in der Fachwerkstatt montieren ließ oder sie sogar selbst gewechselt hat, der ist aber noch nicht „fertig“: Die Räder oder Reifen sollten nach einer Überprüfung richtig eingelagert werden, die Radschrauben sind noch einmal nachzuziehen und eventuell ist im Cockpit ein Warnhinweis anzubringen.
Die Reinigung der abgenommenen Sommerreifen ist nötig, damit eventuelle Schäden wie Risse oder Fremdkörper in der Lauffläche festgestellt und die Profiltiefe vor einer Wieder-Verwendung überprüft werden kann. Die einzulagernden Reifen müssen so markiert werden, dass man beim nächsten Reifenwechsel weiß, an welcher Stelle sie montiert waren. Dazu können die Reifenflanken mit Kreide beschriftet oder entsprechende Hinweise an den Ventilen angebracht werden, denn die Reifen dürfen nie über Kreuz sondern nur achsweise gewechselt werden.
Wer die Pneus nicht gleich beim Reifenhändler oder in der Werkstatt bis zum Frühjahr lagern lässt, der sollte sie an einem kühlen, trockenen und vor allem auch dunklen Ort aufbewahren. Stark schwankende Temperaturen mögen die Reifen genauso wenig wie direktes Sonnenlicht. Für die Lagerung empfehlen sich sogenannte Felgenbäume oder spezielle Wandhalterungen. Ansonsten gehören Reifen auf Felgen liegend übereinander gestapelt. Reifen ohne Felge sollten hingegen stehend aufbewahrt werden und regelmäßig, etwa einmal im Monat, um ein Viertel weitergedreht werden.
Radschrauben müssen immer mit dem dafür vorgeschriebenen Drehmoment – steht in der Betriebsanleitung – angezogen werden. Zu locker ist hierbei genauso schlecht wie zu fest, denn entweder können sie sich lockern und während der Fahrt lösen oder das Material von Felge und Schraube wird über Gebühr belastet. Schnell gilt der altbekannte Spruch „nach fest kommt ab“. Die Radschrauben sollten auch immer über Kreuz angezogen und vor allem nach etwa 100 Kilometern Fahrtstrecke der Sitz mit einem Drehmomentschlüssel überprüft werden
Wenn die Maximalgeschwindigkeit des Winter- oder Ganzjahresreifens mit der so genannten Schneeflockenkennung niedriger als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ist, fordert die Straßenverkehrszulassungsordnung einen Warnhinweis. Continental weist als einer der führenden Winterreifenhersteller darauf hin, dass der entsprechende Geschwindigkeitsaufkleber „im Sichtfeld des Fahrers“ anzubringen ist. Fehlt der Aufkleber, wird bei Kontrollen ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Wird man mit einer höheren Geschwindigkeit als der zugelassenen Reifenfreigabe ertappt, sind 25 Euro Bußgeld fällig.
Die Höchstgeschwindigkeit des Autos findet man im Feld „T“ der Zulassungsbescheinigung Teil 1, während die des Reifens aus einem Buchstaben in der Dimensionsbezeichnung auf der Reifenflanke zu entnehmen ist. So steht beispielsweise bei 195/65 R 15 „T“ für 190 km/h und Reifen mit der Kennung „H“ sind für 210 km/h zugelassen. Noch schneller dürfen Reifen mit der Kennung „V“ = 240 km/h und „W“ = 270 km/h gefahren werden. Produkte mit der Kennung „Q“ sind nur dagegen nur bis 160 km/h freigegeben. (Text: Karl Seiler Fotos: Continental/Seiler)